30. März 2023
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 10. November 2022 entschieden, dass die finanzierende Bank bei einem variabel verzinslichen Immobiliarkredit einen negativen Referenzzinssatzes zu berücksichtigen hat. Hierdurch müsse sich der Vertragszins reduzieren, damit das Äquivalenzprinzip beibehalten bleibt und die im Darlehensvertrag bestimmte Gewinnmarge der Bank konstant bleibt. Eine bankseitige Erklärung, wonach ein unter Null sinkender Referenzzinssatz in Bezug auf die Zinsanpassung so behandelt werde, als betrage er Null, ändere hieran – so das OLG Schleswig – nichts.