Handels- und Gesellschaftsrecht

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1999 ist Rechtsanwalt Helbing im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Im Jahr 2019 ernannte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ihn zum Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht. Für die Erlangung des Fachanwaltstitels sind besondere praktische und theoretische Kenntnisse unter anderem im Recht der Handelsgeschäfte, im Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, im Umwandlungsrecht sowie im Handwerks- und Gewerberecht nachzuweisen.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht bildet die Erstellung individueller Verträge mit Geschäftspartnern oder Dienstleistern sowie die Gestaltung bzw. Änderung von Gesellschaftsverträgen. Hierbei geht es insbesondere um praxisnahe Lösungen, die in offener Kommunikation mit den Mandanten gefunden werden. Rechtsanwalt Helbing ist stolz darauf, dass ihn mit vielen seiner Mandanten eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit verbindet.