Bank- und Kapitalanlagerecht
Rechtsanwalt Helbing wurde zu Beginn des Jahres 2009 als einer der ersten Rechtsanwälte in Hamburg zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ernannt. Für die Erlangung des Fachanwaltstitels sind besondere praktische und theoretische Kenntnisse unter anderem im Kreditrecht, im Recht des Zahlungsverkehrs, im Wertpapier- und Investmentgeschäft, im Recht der Vermögensverwaltung sowie im Factoring/Leasing nachzuweisen.
Seither hat die Kanzlei Helbing einer Vielzahl von Mandanten zur Durchsetzung ihrer Rechte verholfen. Sei es bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kredit- oder Darlehensverträgen oder bei sonstigen Auseinandersetzungen im Rahmen der Geschäftsverbindung zur Bank, die sowohl für den privaten wie auch für den unternehmerischen Kunden existentiell sein kann. In der jüngeren Zeit nimmt der Online-Betrug, insbesondere in Gestalt des sog. Phishing (Abgreifen von PIN oder TAN mittels Schadsoftware) oder des sog. Pharming (Umleitung des Bankkunden auf eine täuschend echt nachgebildete Internetseite) immer mehr Raum ein.
Für einen geschädigten Bankkunden oder Anleger stellt sich die Suche nach dem richtigen Anwalt als besonders schwierig dar. Bestehende Kontakte zu einem Rechtsanwalt helfen meist nicht weiter, da die für den Laien schwer zugängliche und unübersichtliche Materie die Inanspruchnahme eines Fachanwalts erforderlich macht.
Dennoch bietet gerade die Vielfalt des Bank- und Kapitalanlagerechts und die sich wandelnde Rechtsprechung erhebliche Chancen. Diese können in der Erstattung unberechtiger Abbuchungen oder in der Reduzierung der Belastungen aus einer Finanzierung oder in der Rückabwicklung des Erwerbs von Kapitalanlagen liegen. Den trotz dieser Chancen bestehenden Sorgen seiner Mandanten begegnet Rechtsanwalt Helbing mit Kompetenz, Kostentransparenz und einer Bearbeitung, die nie standardisiert ist, sondern sich immer an den Besonderheiten des Einzelfalls orientiert.