22. Februar 2023

Der Gesellschafter einer GmbH, kann dem Geschäftsführer im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen, eine materiell unrichtige Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen. Dies allerdings nur dann, wenn der Geschäftsführer zugleich Mitgesellschafter ist, da er durch die beabsichtigte unrichtige Anmeldung zum Handelsregister nicht seine organschaftlichen Pflichten als Geschäftsführer verletzt, sondern gegen seine gesellschafterlichen Treuepflichten verstößt, die er gegenüber seinem Mitgesellschafter zu wahren hat.