3. Juni 2021
Die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln bestimmt sich nach der Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts, insbesondere nach dem Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss. Rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person ist in der Regel als Verbraucherhandeln anzusehen.