30. August 2021

Beim Verkauf eines Unternehmens – hier der Anteile einer Kommanditgesellschaft im Rahmen eines notariellen Vertrages  – ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über gewichtige Anzeichen für eine schlechte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft aufzuklären. Eine Fehleinschätzungs seines Steuerberaters ist dem Verkäufer zuzurechnen. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss erstreckt sich beim Unternehmenskauf in der Regel nicht auf den Verstoß gegen vorvertragliche Aufklärungspflichten, da Anknüpfungspunkt für die Haftung nicht die Mangelhaftigkeit des Unternehmens ist, sondern die Verletzung des durch die unterlassenen bzw. getätigten Äußerungen des Verkäufers begründeten Vertrauens des Käufers.

30. August 2021

Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die als Obergesellschaft an einer Kommanditgesellschaft als Untergesellschaft beteiligt ist (hier als sog. Dachfonds), haften auch gegenüber den Gläubigern der Untergesellschaft. In der Insolvenz der Untergesellschaft wird diese Haftung von dem Insolvenzverwalter der Untergesellschaft geltend gemacht, dessen Einziehungsbefugnis sich auch auf diese Ansprüche erstreckt, solange die Obergesellschaft nicht ihrerseits insolvent ist.