3. Juni 2021

Die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln bestimmt sich nach der Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts, insbesondere nach dem Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss. Rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person ist in der Regel als Verbraucherhandeln anzusehen.

3. Juni 2021

Eine Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO kann ausnahmsweise unbeachtlich sein, wenn sich die Partei, die die Einrede erhebt, widersprüchlich verhält.