Kompetenzen

Rechtsanwalt Tobias P. Helbing ist seit 1999 als Anwalt in Hamburg tätig. Nachdem er neun Jahre in zwei renommierten Rechtsanwaltskanzleien in der Hamburger Innenstadt als rechtlicher Berater und Prozessbevollmächtigter von mittelständischen Personen- und Kapitalgesellschaften gearbeitet hatte, gründete Rechtsanwalt Helbing im Jahr 2007 seine auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisierte Einzelkanzlei mit Sitz an der Hamburger Außenalster. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Kanzlei Helbing in grunderneuerten Büroräumen im schönen Hamburg-Alsterdorf ansässig.

Rechtsanwalt Helbing hat Prozesserfahrung an etlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie am Europäischen Gerichtshof. Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen ernannte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Helbing zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Die Mandanten der Kanzlei Helbing erhalten stets eine auschließlich an den rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten – und nicht etwa am Honorarinteresse des Anwalts – orientierte Expertise. Großspurige Versprechungen, die letztlich nicht gehalten werden können und zu kostspieligen Enttäuschungen führen, müssen die Kunden der Kanzlei Helbing nicht fürchten. Daher verbindet die Kanzlei Helbing mit ihren unternehmerischen Kunden in der Regel eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.